Prof. Dr. Stefan König

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Vita

Prof. Dr. Stefan König

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Auszeichnungen:

Veröffentlichungen:

Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Mitherausgeber und -autor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht (4. Aufl. 2017) und Mitherausgeber und -autor des Handbuchs „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ (1. Aufl. 2014), beide erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag.

Er ist Herausgeber und Mitautor des „Anwaltkommentars Untersuchungshaft“, erschienen im Deutschen Anwaltverlag (1. Aufl. 2012) ferner Mitautor des Kommentars zur Europäischen Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer (4. Auflage 2017), erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag.

Von 2014 bis 2015 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten „Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte„, die Mitte 2015 einen einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch vorgelegt hat.
Er war außerdem Mitglied in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Strafverfahrens, die 2014 bis 2015 tagte.

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