Der Arbeitskreis hat sich im Jahre 2000 gebildet, nachdem im Juli 1999 der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Grundsatzentscheidung zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten (Glaubhaftigkeitsgutachten)  unter dem damaligen Vorsitz von VRBGH Dr. Gerhard Schäfer getroffen hat.

Traditionell am 1. Samstag eines jeden Novembers findet die Herbsttagung des AK Psychologie im Strafverfahren im Heinrich-Heine-Institut und Palais Wittgenstein in Düsseldorf statt.

Das Programm zur aktuellen Veranstaltung finden Sie unter „Aktuelles“.

Von der Gründung bis heute

Gegründet von Rechtsanwalt Dr. h.c. Deckers im Jahr 2000, besteht die Leitung des Arbeitskreises mittlerweile aus Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Essen, Frau Dipl. Psych. Dr. Beate Daber, Düsseldorf, Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König, Berlin. Die Organisation des Arbeitskreises ist von Herrn Dr. h.c. Deckers anlässlich der 21. Veranstaltung im Jahr 2021 an Frau Dr. Lederer übergeben worden.

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