Arbeitskreis

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Gründung

Die Zielrichtung des Arbeitskreises war von Anfang an, Qualitätssicherung aussagepsychologischer Gutachten zu betreiben, den Stellenwert der Aussagepsychologie im Strafverfahren zu vertiefen, den interdisziplinären Dialog zwischen aussagepsychologischen, psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen und Jurist*innen zu pflegen und die paradigmatische Bedeutung des Urteils des BGH vom 30.07.1999 (BGHSt 45, 164) auch für andere Fachgebiete der im Strafprozess aktiven Wissenschaften herauszustellen.

Folgerichtig ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe beim Bundesgerichtshof in den Jahren 2005/06 zusammengekommen und hat Mindeststandards für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten formuliert (Boetticher et al. NStZ 2005, 5; 2006, 537). In einer Aktualisierung wurden 2019 „Empfehlungen für Prognosegutachten“ formuliert (Boetticher et al. NStZ 2019, 553). Der interdisziplinäre Austausch zwischen Jurist*innen und Psychowissenschaftler*innen, Polizei und Wissenschaft ist Basis des Arbeitskreises.

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Zielsetzung

Der Arbeitskreis hat sich im Jahre 2000 gebildet, nachdem im Juli 1999 der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sein Grundsatzurteil zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten (Glaubhaftigkeitsgutachten) unter dem damaligen Vorsitz von VRiBGH Dr. Gerhard Schäfer getroffen hat (BGHSt 45, 164). Der BGH hat sich mit dieser Entscheidung gleichermaßen an die aussagepsychologischen Sachverständigen (Qualitätssicherung) als auch an Richter*innen, Staatsanwält*innen und Rechtsanwält*innen (Adaption und Kontrolle) gewandt.

Über die Aussagepsychologie hinaus wird bei dem Arbeitskreis – mit Referaten und Diskussionen – der psychowissenschaftlich-juristische Austausch gepflegt; Referent*innen aus der forensischen Psychiatrie und Psychologie (etwa zu Themen der Schuldfähigkeit, Prognose), aus der Aussagepsychologie und aus der Strafjustiz (Polizei, StA, Gericht, Verteidigung) tragen zu dem interdisziplinären Austausch bei. Regelmäßig können Richter*innen vom BGH und (auch internationale) Koryphäen der Aussagepsychologie und forensischen Psychiatrie als Referent*innen gewonnen werden.

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Jahresveranstaltungen

Seit 2000 haben kontinuierlich Jahresveranstaltungen – am 1. Samstag im November – in Düsseldorf, zunächst im Heinrich-Heine-Institut, später auch im Palais Wittgenstein, stattgefunden.

In den Jahren 2017 bis 2019 gab es auch eine Sommerveranstaltung in Bad Saarow am Scharmützelsee in Brandenburg.

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Teilnehmer*innen

Teilnehmer*innen sind Psychowissenschaftler*innen, im Bereich der forensischen Psychologie und Psychiatrie tätige Expert*innen sowie Jurist*innen verschiedener Professionen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Anwaltschaft) und Teilnehmer*innen aus den Bereichen Polizei sowie wissenschaftlicher Ausbildung.

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Veranstaltungen

Bei den gutbesuchten Veranstaltungen konnten wir zu wechselnden Schwerpunktthemen stets herausragende Referent*innen – darunter regelmäßig Richter*innen vom BGH und Koryphäen der Aussagepsychologie – präsentieren, zum Teil auch internationale Expert*innen.

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Veröffentlichungen

Flankiert wird die Veranstaltung durch einen regelmäßig erscheinenden Tagungsband:

Deckers/Köhnken (Hrsg.) – seit dem 6. Tagungsband, 2024: Deckers/Köhnken/Lederer (Hrsg.) – Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen.

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