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Fax +49 30 6 11 23 15
eMail: Koenig@eisenberg-koenig.de
Vita
- Geboren 1955 in Saarbrücken
- Seit 1985 Rechtsanwalt in Berlin
- Promotion 1986
- Seit 1987 in Sozietät mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
- Seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht
- Von 1990 bis 1996 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Von 1996 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger(Leiter der Redaktion der Rechtsprechungsdatenbank von strafverteidiger-berlin.de)
- Von Januar 2003 bis Januar 2006 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
- Seit 1995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
- Von Januar 2006 bis Dezember 2016 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
- Seit 2009 Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins
- Außerdem Gründungsmitglied im Menschenrechtssausschuss des Deutschen Anwaltvereins
- Seit Februar 2015 Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Stefan König
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
- Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwalt Prof. Dr. König wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes und einzelner Länder als Sachverständiger gehört
- durch den Innenausschuss und durch den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, zur Kronzeugenregelung, zur Verständigung in Strafsachen, zur Reform des Untersuchungshaftrechts und zur Reform der Wiederaufnahme im Strafverfahren) sowie
- durch den Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und
- durch das Abgeordnetenhaus von Berlin (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz)
Auszeichnungen:
- 1987 – Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin
- 2003 – Max-Alsberg-Preis der Deutschen Strafverteidiger
- Laut Focus-Magazin „Anwälte 2017“ zählt Rechtsanwalt Prof. Dr. König im Jahr 2017 zum zweiten mal in Folge zu „Deutschlands Top-Anwälten“ auf dem Gebiet des Strafrechts
Veröffentlichungen (Stand: Mai 2024):
Rechtsanwalt Prof. Dr. König ist Mitherausgeber und -autor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht (4. Aufl. 2017) und Mitherausgeber und -autor des Handbuchs „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ (1. Aufl. 2014), beide erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag.
Er ist Herausgeber und Mitautor des „Anwaltkommentars Untersuchungshaft“, erschienen im Deutschen Anwaltverlag (1. Aufl. 2012) ferner Mitautor des Kommentars zur Europäischen Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer (4. Auflage 2017), erschienen im Nomos-Verlag, sowie Mitautor des Münchner Handbuchs Strafverteidigung und des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag.
Von 2014 bis 2015 war Rechtsanwalt Prof. Dr. König Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten „Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte„, die Mitte 2015 einen einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch vorgelegt hat.
Er war außerdem Mitglied in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform des Strafverfahrens, die 2014 bis 2015 tagte.