
Der Arbeitskreis hat sich im Jahre 2000 gebildet, nachdem im Juli 1999 der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Grundsatzentscheidung zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten (Glaubhaftigkeitsgutachten) unter dem damaligen Vorsitz von VRBGH Dr. Gerhard Schäfer getroffen hat.